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Klasse C/C1/CE

 Umfang der Lenkberechtigung

Kraftwagen, bei denen die höchstzulässige Gesamtmasse mehr als 3500 kg beträgt und die nicht unter die Klasse D1 oder D fallen, sowie
Sonderkraftfahrzeuge.

Die Klasse C umfasst außerdem auch die Lenkberechtigung für die Klassen AM, C1 und F.

Kraftwagen, bei denen die höchstzulässige Gesamtmasse über 3500 kg, aber nicht mehr als 7500 kg beträgt und die nicht unter die Klasse D1 oder D fallen.

Die Klasse C1 umfasst außerdem auch die Lenkberechtigung für die Klassen AM und F.

Ein Zugfahrzeug der Klasse C und einen Anhänger oder Sattelanhänger mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg.

Die Klasse CE umfasst außerdem auch die Lenkberechtigung für die Klassen AM, BE und C1E. Die Lenkberechtigung für die Klasse CE umfasst zusätzlich auch die Lenkberechtigung für die Klasse DE, wenn der Lenker die Lenkberechtigung für die Klasse D besitzt.

 Voraussetzungen

  • Das Mindestalter beträgt 21 Jahre. Wenn der Antragsteller Inhaber eines Fahrerqualifizierungsnachweises nach dem Güterbeförderungsgesetz ist oder den Lehrberuf "Berufskraftfahrer" erfolgreich abgeschlossen hat, beträgt das Mindestalter 18 Jahre (gilt auch bei Klasse C1).

  • Für den Erwerb dieser Führerscheinklasse ist ein ärztliches Gutachten erforderlich.

Anmeldung

Bitte bringen Sie zur Anmeldung in die Fahrschule folgendes mit:
- Ihren Reisepass oder Personalausweis
- Einen gültigen Meldezettel
- Ein aktuelles Passfoto im EU-Formats

 Ausbildung

Mit modernsten Vortragsmedien und neuestem Anschauungsmaterial werden Ihnen im Theorieunterricht alle wichtigen Schwerpunktthemen wie zum Beispiel Fahrphysik, Ladetechnik, Fahrzeugtechnik sowie gesetzliche Bestimmungen vermittelt. Die aktuellen Kurstermine können Sie jederzeit aus dem aktuellen Kursplan entnehmen.

In den Praxislektionen lernen bei uns auf einem Lastkraftwagen der Marke MAN TGM 18.340, ausgerüstet mit allem was einen modernen Lkw ausmacht, wie Automatikgetriebe, ABS, ASR, Lkw-Navigationssystem, Rückfahrkamera, toter Winkel Assistent und vielem mehr.

Kursplan

Prüfung

Eine interne Vorprüfung hilft die Erfolgschancen bei der Hauptprüfung realistisch einzuschätzen. Die Computerprüfung findet in unserer Fahrschule grundsätzlich Dienstagvormittag statt und kann nach Abschluss der Theorieausbildung, frühestens ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters, absolviert werden. Den Termin für die praktische Prüfung erhalten Sie gleich nach der bestandenen Computerprüfung.

Führerschein

Sie erhalten gleich nach der bestandenen Fahrprüfung einen vorläufigen Führerschein, mit dem Sie innerhalb der folgenden vier Wochen in Österreich fahren dürfen. Der Kartenführerschein wird Ihnen nach Einzahlung der behördlichen Gebühren mit der Post zugestellt.

Seit dem Jahr 1997 werden Führerscheine der Klassen C und D nur mehr für fünf Jahre befristet ausgestellt. Bei Personen über 60 Jahre, gilt die Befristung sogar nur für zwei Jahre. Um eine Befristung zu verlängern, ist es erforderlich ein aktuelles ärztliches Gutachten und einen Antrag auf Verlängerung des Führerscheines bei der Behörde einzubringen.

 Grundqualifikation C95

Für eine gewerbliche Nutzung der Klasse C, muss nach der Führerscheinprüfung zusätzlich eine praktische und theoretische Grundqualifikationsprüfung absolviert werden.
Zur Vorbereitung auf die theoretischen Teile der Grundqualifikationsprüfung bieten wir Schulungen an, in denen die über die normale Führerscheinausbildung hinausgehenden Prüfungsinhalte in leicht verständlicher Form vorgetragen werden. Alle Teilnehmer erhalten zur Schulung eine umfangreiche Begleitunterlage sowie eine Teilnahmebestätigung.