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Klasse A2 - Motorradfahren ab 18

  •  Umfang der Lenkberechtigung

    Motorräder mit oder ohne Beiwagen mit einer Motorleistung von max. 35 kW (48 PS) und einem Verhältnis von Leistung zu Eigengewicht von max. 0,2 kW/kg

  • Motorräder mit oder ohne Beiwagen mit einer Motorleistung von max. 35 kW (48 PS) und einem Verhältnis von Leistung zu Eigengewicht von max. 0,2 kW/kg

  • Dabei dürfen gedrosselte Motorräder nicht von einem Fahrzeug mit mehr als der doppelten Motorleistung abgeleitet sein (entspricht bei 35 kW ungedrosselt nicht mehr als 70 kW)

  • Die Klasse A2 umfasst außerdem auch die Fahrzeuge der Klasse AM und A1

 Voraussetzungen

  • Für den Erwerb dieser Führerscheinklasse ist ein ärztliches Gutachten erforderlich.

    Vor der Anmeldung zur praktischen Prüfung ist ein Erste Hilfe Kurs zu absolvieren (Ausgenommen bei Führerscheinergänzung).

  • Die Fahrprüfung darf frühestens am 18. Geburtstag absolviert werden. Die Ausbildung in der Fahrschule kann aber schon ein halbes Jahr vor dem Erreichen des Mindestalters begonnen werden.

Anmeldung

Bitte bringen Sie zur Anmeldung in die Fahrschule folgendes mit:
- Ihren Reisepass oder Personalausweis
- Einen gültigen Meldezettel
- Ein aktuelles Passfoto im EU-Formats

 Ausbildung

Im Theoriekurs erfahren Sie nicht nur alle wichtigen Inhalte um die Computerprüfung zu bestehen, Sie profitieren vor allem von der langjährigen Motorradpraxis der Vortragenden. Mit vielen Tipps und Hinweisen verhilft er Ihnen in einen optimalen Einstieg in die Welt des Motorradfahrens.

Für die praktische Ausbildung der Klasse A2 sind mindestens 14 Lektionen vorgeschrieben, wobei die ersten Einheiten als Grundausbildung am Übungsplatz durchgeführt werden. Sobald Sie sich eine ausreichende Fahrsicherheit antrainiert haben, werden Sie vom Fahrlehrer schrittweise in die Fahrdynamik auf öffentlichen Straßen eingeführt. Sie werden bei den Ausfahrten per Funk vom Fahrlehrer geleitet und erlernen so eine sichere und vorausschauende Fahrweise mit dem Motorrad.

Aus hygienischen Gründen können wir weder Sturzhelme, noch Motorradhandschuhe oder Jacken verleihen! Bringen Sie zu Ihrer Praxisausbildung unbedingt Ihre eigene Schutzausrüstung mit!

Prüfung

Eine interne Vorprüfung hilft die Erfolgschancen bei der Hauptprüfung realistisch einzuschätzen. Die Computerprüfung findet in unserer Fahrschule grundsätzlich Dienstagvormittag statt und kann nach Abschluss der Theorieausbildung frühestens mit 17 ½ absolviert werden. Den Termin für die praktische Prüfung erhalten Sie gleich nach der bestandenen Computerprüfung. Die früheste Möglichkeit ist jedoch der 18. Geburtstag.

Führerschein

Sie erhalten gleich nach der bestandenen Fahrprüfung einen vorläufigen Führerschein, mit dem Sie innerhalb der folgenden vier Wochen in Österreich fahren dürfen. Der Kartenführerschein wird Ihnen nach Einzahlung der behördlichen Gebühren mit der Post zugestellt.

Mehrphasenausbildung

Die Ausbildung für die Klasse A2 unterliegt dem Mehrphasen-Ausbildungssystem. Die Mehrphasenausbildung der Klasse A ist insgesamt nur einmal zu absolvieren, auch wenn die Klasse A im stufenweisen Zugang erworben wird.

Aufstieg in eine höhere Klasse

Es ist für alle ab dem 19. Jänner 2013 erteilten Motorrad-Berechtigungen ausnahmslos KEIN automatischer Aufstieg in eine stärkere Motorrad-Klasse möglich.
Voraussetzungen für die Erweiterung von Klasse A1 auf A2: Mindestens 2 Jahre Besitz der Klasse A1, Mehrphasenausbildung für Klasse A1 absolviert und eine praktische Prüfung auf einem A2 Motorrad oder eine praktische Schulung in der Dauer von sieben Unterrichtseinheiten

Es ist auch möglich, die Führerscheinklasse A zu erwerben, ohne die zweijährige Wartezeit in der Klasse A2 erfüllen zu müssen. Die folgenden Voraussetzungen müssen allerdings gegeben sein: Erreichtes Mindestalter (24 Jahre). Innerhalb von 18 Monaten seit der Theorieprüfung mit dem A-Modul kann diese angerechnet werden. Andernfalls ist eine neuerliche Theorieprüfung über das A-Fragenpaket erforderlich. Die praktische Ausbildung ist komplett (14 Fahrlektionen, 16 Fahrlektionen für die Altersklasse 39+) vorgeschrieben. Die Fahrprüfung ist ebenfalls vorgeschrieben.